Fürsprecherinnen und Fürsprecher sichern die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner

Kann ein Wohnbeirat in einer Wohneinrichtung nicht gebildet werden, können von der Behörde bestellte Fürsprecherinnen und Fürsprecher die Aufgabe wahrnehmen.

Aufgaben von Fürsprecherinnen und Fürsprechern:

Fürsprecherinnen und Fürsprecher werden von der zuständigen Behörde bestellt und haben wie ein Wohnbeirat u.a. folgende Aufgaben:
  • Maßnahmen, die den Bewohnerinnen und Bewohnern der Wohneinrichtung dienen, bei der Leitung oder dem Betreiber zu beantragen
  • Anregungen und Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohnern aufzunehmen und erforderlichenfalls durch Gespräche mit der Hausleitung auf deren Erledigung hinzuwirken
  • Sicherstellung eines regelmäßigen und zeitnahen den Informationsaustausches mit den Bewohnerinnen und Bewohnern zu Gesprächsergebnissen mit der Einrichtungsleitung sowie Planungen der Hausleitungen
  • Die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner bei Entscheidungen der Hausleitung einzubringen und zu vertreten.

Die Aufgabe richtet sich an Menschen, die…

  • Freude an der Beratung, Begleitung und Unterstützung von Gruppen haben
  • sich gerne fachliche Themen aneignen und anderen vermitteln sowie die Entscheidungsbildung in einer Gruppe unterstützen.

Für die Übernahme der Aufgabe werden die Teilnehmer geschult, erhalten eine fachliche Ansprechperson und werden kontinuierlich Begleitung.

Fürsprecherinnen / Fürsprecher

AGH Hamburg

Martina Kuhn

Stattbau Hamburg GmbH


040432942-0//36

m.kuhn@stattbau-hamburg.de